Häufig gestellte Fragen

  • Mein Kind kann nicht stillsitzen.
  • Mein Kind braucht sehr lange, um runterzukommen.
  • Mein Kind ist extrem verträumt.
  • Mein Kind kann sich nicht konzentrieren.
  • Mein Kind entwickelt kein Interesse, mit anderen Kindern zu spielen.
  • Mein Kind kann die Regeln nicht einhalten und ist extrem testend (keine Angst, jedes Kind testet gern – dennoch gibt es hier Extreme)
  • Mein Kind kann seine Emotionen nicht kontrollieren, hat starke Wutanfälle, kann sich lange Zeit nicht beruhigen.
  • Mein Kind lispelt, stottert oder kann bestimmte Buchstaben nicht aussprechen.
  • Mein Kind kann den Stift nicht richtig halten oder hat Schwierigkeiten beim Malen / Schreiben
  • Mein Kind versteht mich nicht oder versteht nicht, was andere von ihm wollen.
  • Mein Kind speichelt viel.
  • Mein Kind spricht nur wenige Wörter.
  • Mein Kind kann keinen richtigen Satz bilden.

Sie als Eltern melden sich telefonisch oder per Mail bei uns, um einen unverbindlichen Erstberatungstermin für Ihr Kind zu vereinbaren.

Sie besuchen uns gemeinsam mit Ihrem Kind in unserer Einrichtung, wo wir in einem gemeinsamen Gespräch den Förderbedarf von Ihrem Kind feststellen. Anschließend geben wir Ihnen einen Vorschlag für den Kinderarzt mit, auf dessen Grundlage dieser einen Förder- und Behandlungsplan (unser Rezept) ausfüllt.

Danach werden wir diesen Förder- und Behandlungsplan sowie alle weiteren Unterlagen (die wir gemeinsam mit Ihnen ausfüllen) zu den relevanten Stellen schicken, um die Genehmigung und Kostenübernahme zu beantragen. Daraufhin können wir mit den Therapien starten.

Die Frühförderung ist für Sie, wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist, kostenlos bzw. die Kosten werden übernommen. Der Bezirk Oberbayern finanziert die psychologisch- heilpädagogische Förderung und die Krankenkassen tragen die Kosten der medizinischen Therapie.

Auch wenn Ihr Kind privat versichert ist, kann es Frühförderung bekommen. Auch hier läuft die Finanzierung der psychologisch- heilpädagogischen Förderung über den Bezirk Oberbayern. Die Rechnung der medizinischen Therapien geht von uns an Sie – nachher können Sie diese aber wie gewohnt bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen in der Regel eine Rückerstattung. Dies hängt von Ihrer Kasse ab.

Unser Offenes Beratungsangebot (OBA) ist für Sie als Eltern völlig unverbindlich und kostenfrei möglich. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir, wenn Sie zu uns kommen, einen Antrag auf Kostenübernahme des OBAs beim Bezirk Oberbayern. Dies ist ebenfalls bei Privatversicherten der Fall.
Frühförderung ist eine Komplexleistung und besteht immer aus zwei Leistungsbereichen: die psychologisch- heilpädagogische Förderung und die medizinisch- therapeutischen Leistungen. Hierunter fallen Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie.
Entweder findet die Frühförderung in unseren Räumlichkeiten ambulant statt oder die Therapie wird mobil, zuhause beim Kind oder in der Kindertageseinrichtung durchgeführt.

Eine Therapieeinheit geht 45 Minuten und findet in der Regel ein bis zwei mal wöchentlich statt. Der Förder- und Behandlungsplan wird grundsätzlich auf ein Jahr ausgestellt (und kann bei Bedarf natürlich verlängert werden).

Unsere Frühförderstelle können alle Kinder von Geburt bis zur Einschulung besuchen. Sobald die Kinder die erste Klasse besuchen, haben sie leider keinen Anspruch mehr auf Frühförderung, sondern können Therapien beispielsweise über externe Praxen beziehen oder über die HPA (heilpädagogische Ambulanz) angebunden werden.

Ausschlusskriterien für eine Anbindung über unsere Frühförderstelle sind:

  • Der Besuch einer Schule
  • Der Besuch von externen Therapeuten
  • Der Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte (HPT)


Wohingegen folgende Punkte KEINE Ausschlusskriterien darstellen:

  • Integrationsplatz im Kindergarten
  • Der Besuch einer schulvorbereitenden Einrichtung (SVE)

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